EU-DSGVO verunsichert Unternehmen
Die EU-DSGVO sorgt für allerhand Aufruhr bei Werbetreibenden und Unternehmen. Nahezu jedes Unternehmen ist in einer stärkeren oder schwächeren Form von der neuen Verordnung betroffen. Viele der grundlegedsten Funktionen im Onlinemarketing werden im Zuge der DSGVO hinterfragt. So ist beispielsweise das Web-Controlling mit Hilfe von Google Analytics betroffen.
Google kündigt Produkt Änderungen für Google Analytics an
In einer E-Mail informiert Google Webseiten-Administratoren über die neuen Funktionen von Google Analytics, die im engen Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung steht, die am 25.5.2018 in Kraft treten wird. Was sind die genauen Änderungen und Features? Lest weiter für Antworten.
Einstellbare Datenaufbewahrung für gesammelte Daten und Ereignisse
Über die Verwaltung könnt ihr jetzt für jede Property einstellen, wie lange Daten und Ereignisse gespeichert bleiben sollen. Nach erreichen dieses Zeitraums werden die Daten automatisch gelöscht. Die Standardeinstellung beträgt 26 Monate. Es lassen sich aber neben 26 auch 14, 38 oder 50 Monate einstellen. Es ist weiterhin möglich die Daten nicht automatisch löschen zu lassen.
Um die Optionen zu erreichen, wählt ihr die betreffende Property aus, geht auf „Tracking Informationen“ und dann auf „Datenaufbewahrung“
Wichtig: Getätigte Einstellungen werden erst ab dem 25.5.2018 wirksam – Die Änderungen sollten laut Google keine Auswirkungen auf erstellte Berichte haben.
Werkzeug zum löschen von Usern
[…]“Before May 25, we will also introduce a new user deletion tool that allows you to manage the deletion of all data associated with an individual user (e.g. site visitor) from your Google Analytics and/or Analytics 360 properties. This new automated tool will work based on any of the common identifiers sent to Analytics Client ID“[…]
Daneben kündigt Google in der E-Mail weiterhin an, noch vor dem 25.05.2018 ein Tool zur Verfügung zu stellen, mit dem man die Daten einzelner User entfernen kann. Das automatisierte Tool, basiert auf dabei auf den üblichen Identifikationsparametern (1st Party Cookie, User ID (falls aktiviert) oder der App-Instance ID (betrifft Firebase Nutzer)).
Google gibt sich dem Datenschutz verpflichtet
Die E-Mail enthält im weiteren Verlauf einen Hinweis darauf, dass Google sich auch in Zukunft dem Datenschutz verpflichtet fühlt und kündigt weitere Features zur Wahrung des Datenschutzes an. Mit Verweis auf die EU-DSGVO wird auf Dinge wie IP-Anonymisierung oder Privatsphäreeinstellungen hingewiesen.
Änderungen an den Bedingungen zur Datenverarbeitung & „Updated EU User Policy“
Weiterhin gibt es einige Änderungen vertraglicher Natur. So wurden beispielsweise die Bedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung angepasst. Die E-Mail findet ihr im Postfach eures Google Kontos. Dort könnt ihr alle Änderungen noch einmal im Detail nachlesen.